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Justizwachtmeisterin / Justizwachtmeister

Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sind im Regelfall  als Beamtinnen und Beamte des einfachen Justizdienstes bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Zu ihren vielseitigen und verantwortungsvollen Tätigkeiten gehört die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden, der Dienst in den Terminen und Sitzungen einschließlich des Vollzugs sitzungspolizeilicher Maßnahmen, die Vorführung der Gefangenen zu Terminen und Sitzungen und die Bewachung der vorgeführten, in Haft genommenen oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigenden Personen  innnerhalb der Justizgebäude. Im Innendienst sind sie neben dem Sicherheits- und Auskunftsdienst an den Eingängen der Dienstgebäude (dieser umfasst insbesondere auch die Durchführung von Einlasskontrollen) insbesondere auch für den gesamten Aktentransport- und -umlauf und den reibungslosen Postbetrieb verantwortlich. Im Außendienst sind Justizwachtmeister und Justizwachtmeisterinnen für die Aushändigung und Zustellung von Schriftstücken, die mündliche Übermittlung dienstlicher Mitteilungen und die Beförderung von Geldern, Wertsachen und Poststücken zuständig. Bei Behörden mit eigenen Dienstfahrzeugen werden sie auch als Dienstwagenfahrer eingesetzt. Während des Dienstes besteht die Verpflichtung zum Tragen von Dienstkleidung. 
 
Eine Tätigkeit im Justizwachtmeisterdienst ist in Einzelfällen auch außerhalb eines Beamtenverhältnisses im Rahmen eines Arbeitsvertrages als Justizaushelferin/Justizaushelfer mit der Möglichkeit der späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.

Wer kann Justizwachtmeister/in werden ?

Zum Vorbereitungsdienst für den einfachen Justizdienst (Justizwachtmeisterdienst) unter Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf als Justizoberwachtmeisteranwärterin/ Justizoberwachtmeisteranwärter können Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzen,
  • die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten,
  • die Hauptschule mit Erfolg besucht haben oder einen entsprechenden Bildungsstand nachweisen,
  • mindestens 18 Jahre und höchstens 40 Jahre alt sind oder für die eine Ausnahme nach dem Soldatenversorgungsgesetz gilt,
  • die erforderliche körperliche Eignung besitzen und 
  • in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.

So gestaltet sich die Ausbildung

Der Vorbereitungsdienst dauert 6 Monate und gliedert sich in:

  • die praktische Ausbildung bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft,
  • einen 6-wöchigen Fachlehrgang an der Aus- und Fortbildungsstätte für Justizvollzugsbedienstete des Landes Hessen - H.B. Wagnitz- Seminar - in Wiesbaden.

In der praktischen Ausbildung werden die Anwärterinnen und Anwärter mit allen Aufgaben des Justizwachtmeisterdienstes vertraut gemacht. Sie haben monatlich zwei schriftliche Arbeiten anzufertigen, die bewertet und besprochen werden.
In dem Fachlehrgang wird den Anwärterinnen und Anwärtern das für die Dienstverrichtung im Justizwachtmeisterdienst erforderliche Fachwissen vermittelt. Der Lehrstoff umfasst insbesondere:

  • Einführung in die wichtigsten Bestimmungen des Grundgesetzes und der Hessischen Verfassung
  • Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des Beamtenrechts und über den Aufbau und die Aufgaben der Landes- und Kommunalverwaltung
  • Aufbau und Aufgaben der Gerichte und Staatsanwaltschaften, Geschäftsgang bei den Justizbehörden
  • Sitzungs-, Vorführungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienst; Mittel und Anwendung unmittelbaren Zwangs; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
  • Psychologische Schulung im Umgang mit Vorzuführenden und rechtsuchenden Bürgern; Konfliktvermeidungsstrategien, Zusammenarbeit im Dienstbetrieb (gemeinsame Bewältigung von Konfliktsituationen, Kommunikation, Kooperation) 
  • Zustellung von Schriftstücken, Grundzüge des Registraturdienstes
  • die wichtigsten Bestimmungen für den Zustell-, Brief- und Frachtdienst im In- und Ausland, Beförderung von Geld- und Wertsachen, Postabfertigung, Postannahmestelle, Einschreibesendungen, Behandlung von Überführungsstücken und Fundsachen
  • Umgang mit Gefangenen; Durchsuchung, Kontrolle und andere Sicherungsmaßnahmen
  • waffenlose Selbstverteidigung und Anwendung von Hiebwaffen; Vermittlung von Fesselungstechniken
  • Erste Hilfe bei Unfällen

Während des Fachlehrgangs sind schriftliche Aufsichtsarbeiten anzufertigen, die bewertet werden. Am Ende des Lehrgangs wird über jede/n Anwärter/in eine Beurteilung erstellt, aus der hervorgeht, ob und mit welchem Erfolg sie/er an dem Lehrgang teilgenommen hat. 

Chancen, nach der Ausbildung einen Arbeitsplatz zu erhalten

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung (eine besondere Abschlussprüfung findet nicht statt) werden die Anwärterinnen/Anwärter im Regelfall unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zur/zum Justizoberwachtmeister/in (Besoldungsgruppe A3 Bundesbesoldungsgesetz) ernannt.

Aufstiegsmöglichkeiten

Nach Ableisten einer regelmäßig dreijährigen, in Einzelfällen auch kürzeren Probezeit bieten sich nach Maßgabe freier Planstellen und dienstlicher Bewährung Beförderungsmöglichkeiten bis zur/zum Erste/n Justizhauptwachtmeister/in (Besoldungsgruppe A5 und A6 BBesG). In einigen Fällen ist ein prüfungsfreier Aufstieg in den mittleren Dienst möglich.

Möglichkeiten, sich weiter zu qualifizieren

Beamtinnen und Beamte des Justizwachtmeisterdienstes, die nach ihrer Persönlichkeit, ihren Leistungen und ihrer Führung geeignet erscheinen, stehen die Laufbahnen des Justizvollziehungsdienstes (mit der Möglichkeit der späteren Weiterqualifizierung für den Gerichtsvollzieherdienst) und des mittleren Justizdienstes (mit der Möglichkeit der späteren Weiterqualifizierung für den Gerichtsvollzieherdienst oder den gehobenen Justizdienst) offen. Die Befähigung für diese Laufbahnen ist nach den entsprechenden Ausbildungsordnungen in einer zusätzlichen Ausbildung zu erwerben.

Bewerbungen

Die Bewerberinnen und Bewerber werden durch Stellenausschreibung ermittelt. Bewerbungen sind an die Justizbehörde zu richten, bei der die Stelle ausgeschrieben ist. Die Einstellungen erfolgen von Fall zu Fall nach Bedarf, feste Einstellungstermine existieren nicht. Es empfiehlt sich daher, sich zur Frage, ob und ggf. wann in absehbarer Zeit Stellen zu besetzen sind, vorab mit den in Frage kommenden Justizbehörden in Verbindung zu setzen. Diese erteilen auch sonst gern weitere Auskünfte.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Lebenslauf
  • Zeugnis über den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand
  • Zeugnisse über Beschäftigungen seit der Schulentlassung
  • Erklärung, ob und ggfs. welche Schulden die Bewerberin oder der Bewerber hat
  • Erklärung, ob gegen die Bewerberin oder den Bewerber ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist

Bewerberinnen und Bewerber, deren Einstellung in Aussicht genommen ist, haben auf Anforderung noch folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Nachweis über die für die Einstellung erforderliche deutsche oder andere Staatsangehörigkeit
  • Geburtsurkunde, ggfs. die Eheurkunde oder die Urkunde über die Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie die Geburtsurkunden der Kinder
  • Amtsärztliches Gesundheitszeugnis
  • Führungszeugnis (ausgestellt zur Vorlage bei einer Behörde)

Besoldung und sonstige Leistungen

A) Anwärterbezüge:

Die Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (Justizoberwachtmeisteranwärterinnen und –anwärter) erhalten Anwärterbezüge.
Daneben wird Verheirateten und Bediensteten mit Kindern ein Familienzuschlag gewährt.

B) Dienstbezüge:

Nach der Ausbildung erhalten die zu Justizoberwachtmeisterinnen oder Justizoberwachtmeistern ernannten Beamtinnen und Beamten Dienstbezüge. Diese setzen sich zusammen aus Grundgehalt und Amtszulage. Sofern die Beamtin oder der Beamte mit mindestens 80 v. H. ihrer Gesamttätigkeit mit der Vorführung von Gefangenen aus abgeschlossenen Vorführbereichen und deren Bewachung während des Termins und anschließender Rückführung beschäftigt ist, erhält sie/er zusätzlich eine Stellenzulage. Mit zunehmendem Alter steigt das Grundgehalt in Abständen von 2 bis 4 Jahren. Daneben wird Verheirateten und Bediensteten mit Kindern Familienzuschlag gewährt.

C) Sonstige Leistungen:

Auch Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz. Das Kindergeld wird steuerfrei neben den Dienst- oder Anwärterbezügen auf Antrag gezahlt. Neben  den unter A) und B) genannten Bezügen wird monatlich eine Sonderzahlung i.H.v. 5 % der Bezüge gewährt. Als jährlicher Festbetrag (früher Urlaubsgeld) werden Beamtinnen und Beamten sowie Anwärterinnen und Anwärtern des einfachen Dienstes (A3 bis A6) 166,17 Euro gezahlt (gilt nicht für Anwärterinnen und Anwärter). Ferner werden auf Antrag vermögenswirksame Leistungen gewährt. Nach Maßgabe der Hessischen Beihilfenverordnung besteht Anspruch auf Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen. Schließlich sei noch besonders auf die Altersversorgung hingewiesen, die sich auch auf die Hinterbliebenen der Beamtinnen und Beamten erstreckt.

D) Berechnungsbeispiele (Stand Oktober 2011):

Anwärterbezüge (vgl. A) und C)):

- Grundbetrag:    811,76 Euro
- Sonderzahlung:  40,59 Euro
  Gesamt:            852,35 Euro

Anfangs-Dienstbezüge (vgl. B) und C)) - BesGr A3 -:

- Grundgehalt:   1673,94 Euro
- Amtszulage:        61,48 Euro
- Sonderzahlung:   86,77 Euro
  Gesamt:            1822,19 Euro

Die Beispiele beziehen sich auf ledige Anwärter / Beamte.
Bei Verheirateten und Bediensteten mit Kindern kommen weitere Leistungen (Familienzuschlag und Kindergeld) hinzu.

Den am Anfang dieses Dokuments rechts oben zum Download bereit stehenden Tabellen sind die derzeit geltenden Grundgehaltssätze in den verschiedenen Besoldungsämtern einschließlich der möglichen Steigerungen durch Aufstieg in den Dienstalterstufen sowie die derzeit geltenden Beträge für den Familienzuschlag in den einzelnen Besoldungsgruppen zu entnehmen (zur Erklärung: Stufe 1 = Verheiratete, Stufe 2 = Verheiratete mit 1 Kind).


E) Steuern und Sozialabgaben:

Alle vorstehend aufgeführten Leistungen - mit Ausnahme des Kindergeldes und der Beihilfen im Krankheitsfall - unterliegen der Einkommensteuerpflicht, aber nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht (Kranken-, Renten,- und Arbeitslosenversicherung).

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